Festpreis oder Tagessatz: wie ein KI-Vorgang vom Pilot in den Betrieb bezahlt wird
Bewertung, Produktivsetzung, Betrieb: Jede Phase eines KI-Vorhabens hat ihre eigene Unsicherheit und damit ihr eigenes Preismodell. Dazu die Frage, wer die laufenden Modellkosten trägt.
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Ein Festpreis bezahlt ein vorab beschriebenes Werk, ein Tagessatz die aufgewendete Arbeitszeit. Bei einem KI-Vorhaben, das aus dem Pilot kommt, passt selten eines der beiden für alles: Die Bewertung des Pilots ist offen, die Produktivsetzung lässt sich beschreiben, und im Betrieb entstehen Kosten, die mit jedem Aufruf wachsen.
Festpreis und Tagessatz: wer das Unbekannte bezahlt
Beim vereinbarten Pauschalbetrag übernimmt der Unternehmer das Mengenrisiko: Braucht die Arbeit länger, bleibt die Summe gleich. Er preist diese Unsicherheit ein, und je weniger er über Daten, Systeme und Ausnahmen weiß, desto größer wird der Aufschlag. Bei Abrechnung nach Zeit liegt das Mengenrisiko beim Auftraggeber, der dafür nach jedem Abschnitt neu entscheiden kann, ob und wie es weitergeht.
Von beiden Formen zu unterscheiden ist der unverbindliche Kostenanschlag. Zeichnet sich ab, dass er wesentlich überschritten wird, muss der Unternehmer das nach § 649 BGB unverzüglich anzeigen, und der Besteller kann den Vertrag aus diesem Grund kündigen. Wer Planbarkeit erwartet, sollte also genau lesen, ob im Angebot eine bindende Pauschale, eine Schätzung oder eine Abrechnung nach Aufwand mit Kostengrenze steht.
Drei Phasen, drei Abrechnungen
- Bewertung des Pilots – nach Zeit. Ob ein Vorgang in den Betrieb gehört, zeigt sich erst an echten Daten, an den Ausnahmen und an den Anforderungen von Datenschutz und IT. Geschuldet ist eine sorgfältige Untersuchung mit einem benannten Abschlussdokument; eine Kostengrenze hält den Abschnitt im Rahmen.
- Produktivsetzung – als Werk zum vereinbarten Preis. Nach der Bewertung ist bekannt, welche Systeme angebunden werden, wie Testfälle und Freigaberegel aussehen und wo die Arbeit tatsächlich steckt. Erst jetzt lässt sich ein Ergebnis beschreiben, prüfen und seriös bepreisen. Der vereinbarte Preis deckt dann genau das, was bei der Billigung geprüft wird: Anbindung, Freigabe-Oberfläche, Protokoll, Rückfallweg und das Verhalten auf den festgelegten Testfällen.
- Betrieb und Erweiterung – getrennt geregelt. Die Gebühren des Modellanbieters laufen mengenabhängig weiter. Jede Erweiterung wird als eigenes Paket mit eigenem Preis und eigenen Prüfkriterien beauftragt, statt als offenes Kontingent nach Zeit.
Die vertragliche Seite des ersten Abschnitts erklärt der Artikel Dienstvertrag. Für die beiden anderen gilt Werkrecht: Bezahlt wird, was gebilligt ist.
Laufende Modellkosten gehören nicht in den Festpreis
Eine Einführung lässt sich pauschal bepreisen, die Nutzung danach nicht. Wie teuer ein Vorgang im Betrieb wird, hängt von der Zahl der Vorgänge ab, von der Länge der Dokumente und davon, wie oft ein Fall erneut an das Modell geht. Wer diese Gebühren in einen Pauschalbetrag packt, zwingt den Anbieter zu einem Aufschlag für einen Verbrauch, den er nicht steuert – oder er zahlt ihn später doch, dann als Nachtrag.
Tragfähiger ist eine eigene Regelung. Die Aufrufkosten laufen über ein Konto, das dem Auftraggeber zugeordnet ist, oder werden offen weiterberechnet; eine Kostengrenze meldet oder stoppt Aufrufe, bevor der vereinbarte Betrag erreicht ist. Außerdem gehört in den Vertrag, wer entscheidet, wenn ein Anbieter seine Preise ändert oder ein anderes Modell dieselbe Aufgabe preiswerter erledigt. Wovon die Rechnung abhängt und wie sie sich vorab schätzen lässt, zeigt der Artikel Token-Kosten.
Irrtümer beim Vergleich zweier Angebote
- Der niedrigere Pauschalbetrag gewinnt. Stehen keine Testfälle und keine Freigaberegel im Angebot, ist unklar, was er überhaupt enthält.
- Der Pilot als Kalkulationsgrundlage. Er lief auf ausgesuchten Beispielen; Anbindung an Bestandssysteme und die Ausnahmen des Alltags kosten mehr Arbeit als das Modell selbst.
- Zeitabrechnung ohne Ende. Ein Abschnitt nach Aufwand ohne benanntes Ergebnis und ohne Kostengrenze wird zum Dauerzustand, den niemand beendet.
- Änderungswünsche ohne Verfahren. Steht nicht fest, wie eine neue Anforderung bewertet und bepreist wird, wächst der vereinbarte Umfang stillschweigend, bis der Streit über die Schlussrechnung beginnt.
Wie wir den Übergang in den Betrieb bepreisen
Einen Preis für die Produktivsetzung nennen wir erst, nachdem wir echte Vorgänge und die beteiligten Systeme gesehen haben. Die Bewertung davor läuft nach Aufwand mit Kostengrenze und endet mit einer Empfehlung, die der Auftraggeber auch ohne uns weiterverwenden kann. Die Umsetzung vereinbaren wir als Werk mit Prüfkriterien; der Zeitrahmen steht im Angebot. Anwendungen, die im Betrieb Sprachmodelle nutzen, rufen sie über ein eigenes Gateway auf, das die Aufrufe an einer Kostengrenze hält – so bleibt der laufende Verbrauch von Anfang an getrennt vom Preis des Werks. Welche Schritte zur Integration in bestehende Systeme gehören, beschreibt die Leistung KI-Integration.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
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Nennen Sie uns den Pilot, das Werkzeug oder den Vorgang, bei dem es nach der Vorführung nicht weiterging. Im Gespräch sagen wir, ob er in den Betrieb gehört, was dafür fehlt – oder warum man ihn besser beendet.