Werkvertrag vs. Arbeitnehmerüberlassung: wenn KI-Fachleute beim Auftraggeber vor Ort arbeiten

Einführung und Betrieb einer KI-Funktion bringen Fachleute nah an die Sachbearbeitung. Woran sich zeigt, ob noch ein Werk geliefert oder schon Arbeitskraft eingegliedert wird.

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Die Abgrenzung Werkvertrag vs Arbeitnehmerüberlassung entscheidet sich an einer Frage: Wer steuert eine Fachkraft im Alltag – der Auftragnehmer, der ein Ergebnis schuldet, oder der Auftraggeber, in dessen Organisation sie arbeitet? Bei KI-Einführungen wird die Frage heikel, weil Fachleute über längere Zeit nah an der Sachbearbeitung arbeiten.

Werkvertrag vs. Arbeitnehmerüberlassung: zwei Einkäufe mit unterschiedlichen Pflichten

Im Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer einen Erfolg. Er bestimmt, wer daran arbeitet, verteilt die Aufgaben, wählt Methode und Werkzeuge und haftet für das Ergebnis, das der Besteller am Ende prüft. Bei der Überlassung schuldet der Verleiher dagegen im Kern nur, geeignete Arbeitskräfte bereitzustellen; der Entleiher gliedert sie in seine Abläufe ein und bestimmt Inhalt, Ort und Zeit ihrer Arbeit. Was ein Werk rechtlich ausmacht, beschreibt der Artikel Werkvertrag.

Maßgeblich ist, wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wird. Für das Arbeitsverhältnis steht das ausdrücklich in § 611a BGB: Zeigt die tatsächliche Durchführung, dass ein Arbeitsverhältnis vorliegt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an. Eine Prüfung wägt deshalb das Gesamtbild ab – ob einzelne Personen Arbeitsanweisungen vom Auftraggeber erhalten, ob sie in Dienstpläne und interne Verteiler eingebunden sind, mit wessen Geräten und Zugängen sie arbeiten, wer sie auswählt und austauscht, ob nach Ergebnis oder nach Anwesenheit abgerechnet wird und wer für Fehler einsteht.

Was das AÜG an eine Überlassung knüpft

  • Erlaubnis: Wer Arbeitskräfte im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit überlässt, braucht eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.
  • Offenlegung: Der Vertrag muss die Überlassung ausdrücklich als solche bezeichnen, und die überlassene Person ist vor dem Einsatz namentlich zu benennen.
  • Höchstdauer: Dieselbe Person darf demselben Entleiher grundsätzlich nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden; Tarifverträge können davon abweichen.
  • Gleichstellung: Nach neun Monaten Überlassung gilt grundsätzlich das Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammkräfte des Entleihers.
  • Geldbußen: Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten; je nach Tatbestand sieht das Gesetz Geldbußen bis zu 30 000 Euro oder bis zu 500 000 Euro vor.

Diese Werte stammen aus dem Gesetz selbst und gelten für jeden Verleiher gleich. Durch eine Vertragsklausel lassen sie sich weder abbedingen noch umgehen.

Werkvertrag vs. Arbeitnehmerüberlassung in der KI-Einführung: wo es kippt

Wenn eine KI-Funktion aus dem Pilot in den Betrieb geht, entstehen Situationen, die in klassischen Softwareprojekten seltener vorkommen:

  • Einführung vor Ort. Eine Fachkraft des Dienstleisters sitzt in der Sachbearbeitung, erklärt die Freigabe-Oberfläche und sammelt Fehlerfälle. Das ist unproblematisch, solange sie Befunde aufnimmt und nicht Aufgaben von der Abteilungsleitung zugeteilt bekommt.
  • Zuruf statt Auftrag. „Kannst du den Prompt kurz strenger machen?“ Eine direkte Arbeitsanweisung aus der Fachabteilung an eine einzelne Person, über Monate wiederholt, ist genau das Merkmal, das Prüfer als Eingliederung lesen.
  • Sitz im internen Steuerkreis. Wer als externe Person dauerhaft Aufgaben aus dem KI-Gremium des Auftraggebers übernimmt und in dessen Rollenplänen wie eine eigene Stelle geführt wird, rückt in die Organisation hinein.
  • Betreuung ohne Gegenstand. Nach dem Go-live bleibt eine Person „für alles rund um die KI“ – ohne beschriebenes Ergebnis, abgerechnet nach Anwesenheit. Hier fehlt, was ein Werk ausmacht.

Der Ausweg ist ein fester Weg für fachliche Anliegen. Die Fachabteilung meldet Fehlerfälle und Wünsche an eine benannte Stelle des Auftragnehmers, dessen Projektleitung sie bewertet, bündelt und als Änderung vereinbart. Wie sich Begleitung und Umsetzung dabei vertraglich trennen lassen, erklärt der Artikel Dienstvertrag.

Was bei verdeckter Überlassung droht

Eine vorsorglich beantragte Erlaubnis schützt nach geltendem Recht nicht mehr. Wird eine Überlassung als Werk- oder Dienstvertrag bezeichnet und nicht offengelegt, ist der Vertrag mit der überlassenen Person nach § 9 AÜG unwirksam, und nach § 10 AÜG gilt ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher als zustande gekommen. Die betroffene Person kann dem nur mit einer fristgebundenen Erklärung entgehen, am bisherigen Arbeitgeber festhalten zu wollen.

Hinzu kommen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Geldbußen für beide Seiten und im Einzelfall strafrechtliche Risiken für die Verantwortlichen. Getroffen wird damit nicht nur der Dienstleister, sondern ausdrücklich auch das Unternehmen, in dessen Räumen und Abläufen die Person gearbeitet hat. Ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung kann die Frage klären, bevor darüber gestritten wird.

Wie wir die Linie in Einführungsprojekten halten

Wir arbeiten auf Grundlage von Werk- und Dienstverträgen. Anweisungen an unsere Leute kommen ausschließlich von unserer Projektleitung; Anliegen der Fachabteilung erreichen sie über einen vereinbarten Kanal, nicht über Zuruf. Wo wir vor Ort einführen oder schulen, steht das mit Anlass und Ergebnis im Angebot, und jede Änderung am System wird als eigener Auftrag mit Prüfkriterien vereinbart. Entwickelt wird in unseren Umgebungen und mit unseren Werkzeugen. Fällt jemand aus, übernimmt das Team – ohne neuen Suchlauf, denn geschuldet ist das Ergebnis und nicht eine bestimmte Person. Die rechtliche Bewertung eines Einzelfalls bleibt Sache anwaltlicher Beratung. Wie eine Einführung mit dieser Aufteilung abläuft, beschreibt die Leistung KI-Einführung.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

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